Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/27
Kinder, die bis zum 30.09.2026 das 6. Lebensjahr vollenden (Geburtszeitraum: 01.10.2019 bis einschließlich 30.09.2020), sind ab 01.08.2026 verpflichtet, eine Grundschule zu besuchen.
Sie werden hiermit gebeten, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden.
Am Anmeldetag kommt möglichst nur ein Elternteil ohne Kind in die Schule.
Vom nicht anwesenden Elternteil ist eine unterschriebene formlose Einverständniserklärung (oder Sie nutzen die beigefügte Kopie) sowie eine Personalausweiskopie mitzubringen.
Sollte das Sorgerecht nur einem Elternteil zustehen, benötigt die Schule hierüber einen Nachweis.
Ihr Kind darf gemäß Schulgesetz nur an einer Grundschule angemeldet werden.
Die Anmeldung ist zunächst unverbindlich. Über die Aufnahme entscheidet die Schulleitung bis zum 15.02.2026.
Danach sendet Ihnen die Schule eine schriftliche Aufnahmebestätigung zu.
Was muss bei der Anmeldung beachtet bzw. mitgebracht werden?
Am Anmeldetag kommt möglichst nur ein Elternteil in die Schule.
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Mitzubringende Unterlagen:
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Die nächstgelegene Grundschule für Ihr Kind ist die Gemeinschaftsgrundschule Volmarstein.
Sie können Ihr Kind in der Zeit vom 27.10.25 – 14.11.25
montags, dienstags, donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr – 11.15 Uhr
freitags in der Zeit von 8.00 Uhr – 10.00 Uhr
zusätzlich am 30.10.25 von 14.30 Uhr bis 17.00 Uhr
in der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Volmarstein
Anschrift: Schulstr. 11, 58300 Wetter (Ruhr)
Telefonnummer: 02335/680237 (ggf. Anrufbeantworter)
E-Mail:
ohne Termin (und ohne Kind) anmelden.
Sollte jedoch "besonderer Klärungsbedarf" (Rückstellung, vorzeitige Einschulung, Förderbedarf,...) bestehen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Gesprächstermin mit der Schulleiterin Frau Steinke.

